GAV für Temporärarbeitende durch zuständige Organe grundsätzlich genehmigt
28 Juni 2008
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Der von swissstaffing, dem Verband der Personaldienstleister, und der Gewerkschaft Unia ausgehandelte GAV für Temporärarbeitende wurde gestern den swissstaffing-Mitgliedern und dem Zentralvorstand der Unia vorgelegt. Beide Gremien haben dem Verhandlungsergebnis grundsätzlich zugestimmt. Damit konnten die fast einjährigen Verhandlungen zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht werden. Jetzt wird dem Bundesrat die Allgemeinverbindlichkeitserklärung (AVE) des Vertrags beantragt. Mit der AVE werden über 180’000 Temporärarbeitende aus mehr als hundert Berufen, die bisher keinem GAV unterstellt waren, vom neuen GAV profitieren. In Branchen mit bestehenden Gesamtarbeitsverträgen haben deren Regelungen grundsätzlich Vorrang.









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