JF: Ausbildung im Kapitalismus Do. | 14.1 | 19.30 | Bern
Donnerstag | 14.1.2010 | 19:30 Uhr | Bern | Gewerkschaftshaus | Monbijoustrasse 61 | www.unia-jugend-bern.ch
Folgende Thesen sind zur Diskussion vorgeschlagen und sollen bewiesen werden:
1. Schulpflicht und Allgemeinbildung
Ausbildung ist im Kapitalismus kein Privileg für wenige, sondern ein Recht, allerdings auch eine Pflicht, der sich keiner entziehen darf. Offenbar ist das Ausbildungswesen kein Angebot, das unzweifelhaft den Auszubildenden nützt, sondern es dient einem staatlich definierten Bedarf danach, über welches Wissen und welche Einstellungen der gesellschaftliche Nachwuchs verfügen soll. Lehrpläne, Schulgliederung und Schulaufsicht legen fest, dass und wie der gesellschaftliche Nachwuchs für’s „Leben“, das heisst als mündiger und für die Konkurrenz des kapitalistischen Arbeitsmarktes tauglicher Staatsbürger hergerichtet werden soll.
2. Noten und Zeugnisse
Die Vermittlung von Wissen geschieht daher in der Schule so, dass es als Unterrichtsstoff dient, als Material, dessen vergleichsweise (Nicht-)Beherrschung geprüft wird und in Noten resultiert. Vom Schüler ist daher verlangt, sich für alle Fächer gleichermassen soweit und genau dann zu interessieren, wie und wann es vom Lehr- und Stundenplan vorgesehen ist. Der Unterricht resultiert dann zielgerichtet darin, die Schüler an den Noten zu unterscheiden in solche, die – weil sie den Stoff vergleichsweise schneller und besser gelernt haben – zu weiterer, „höheren“ Ausbildung als tauglich beurteilt werden und der Masse derer, die wegen vergleichsweise schlechterer Lernleistungen als für weitere theoretische Belehrung untauglich („also“ offenbar mehr „praktisch begabt“) aussortiert werden.
3. Konkurrenz und Selektion
Dass – und im Groben auch, wie viele – Gewinner und Verlierer der Konkurrenz um Noten und Abschlüsse die Schule verlassen, steht vor jeder Bemühung der Eleven fest. Freilich: Wer vom jeweiligen Jahrgang es schafft, aufs Gymnasium und die Universität zu wechseln und wer sich in die Konkurrenz um eine Lehrstelle bewerben darf, das liegt an jedem selber; soweit jedenfalls, wie er mit seiner Vorbildung und seinem Lerneifer es vermag, sich von den Mitschülern im schulischen Leistungsvergleich abzusetzen. Weder Stand noch Reichtum des Elternhauses entscheiden hier, sondern bloss der Wettbewerb darum, die verlangte Lernleistung besser als die anderen nachzuweisen.
Dass sich bei dieser Gleichbehandlung die Unterschiede, die die Schüler aufgrund des Elternhauses in die Schule mitbringen, geltend machen, ist klar – und übrigens kein Verstoss gegen den Gleichheitsgrundsatz, sondern eine Konsequenz daraus. Die Forderung, die „soziale Ungerechtigkeit“ der unterschiedlichen Konkurrenzvoraussetzungen durch Kompensationsmassnahmen auszugleichen, verrät bloss einen Fanatismus der Konkurrenz, deren Resultate demnach dann voll in Ordnung gehen, wenn sie nur wirklich auf der Grundlage gleicher Chancen zustandegekommen sind.









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